Die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen und durch die Beihilfe übernommen. Empfehlenswert ist es, sich möglichst vor Therapieaufnahme über die Regelung der Kostenübernahme bei Ihrer Krankenversicherung zu informieren.
Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es eine Bedingung unter der das sog. zum Tragen kommen kann. Ich unterstütze Sie gern bei der Beantragung der Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse.
Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, das Angebot als SelbstzahlerIn in Anspruch zu nehmen. Die Abrechnung erfolgt gemäß der gültigen GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten, analog der GOÄ, der Gebührenordnung für Ärzte).
Die Kosten einer Paartherapie werden grundsätzlich nicht von Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen.
Gern können Sie die Kosten für Leistungen unverbindlich
Als gesetzlich Krankenversicherte haben Sie einen Rechtsanspruch (§13, Abs. 3 SGB V) auf eine psychotherapeutische Behandlung, die zeitnah und in einer angemessenen (örtlichen) Entfernung stattfindet. Sollte dies aufgrund der Versorgungssituation bei einem Psychotherapeuten, der mit gesetzlichen Kassen abrechnet, nicht möglich sein, dann haben Sie die Möglichkeit, im Vorfeld einer Therapieaufnahme die Kostenerstattung für psychotherapeutische Leistungen in einer Privatpraxis für Psychotherapie zu beantragen. In begründeten Einzelfällen werden Ihnen dann die entstehenden Kosten bzw. ein Teil der Kosten durch Ihre gesetzliche Krankenkasse erstattet.
Ich unterstütze Sie gern bei der Beantragung der Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse.